- a. AlphaPort: AlphaPort B.V., mit Sitz in der Oder 20 in Den Haag, registriert bei der Handelskammer unter der Registrierungsnummer 69911827.
- b. Kunde: Die Person oder Organisation, die die Software von AlphaPort nutzt.
- c. Software: Die von AlphaPort entwickelte BPMS-Software (Business Process Management System), die dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 2: Geistige Eigentumsrechte
2.1 Alle mit der Software verbundenen geistigen Eigentumsrechte – einschließlich Patente, Urheberrechte, Marken, Trade Dress, Designrechte und Geschäftsgeheimnisse – sind alleiniges Eigentum von AlphaPort. Dem Kunden werden keine weiteren Rechte eingeräumt, außer den in diesem Lizenzvertrag festgelegten eingeschränkten Nutzungsrechten.
2.2 Sollte ein Dritter behaupten, dass die Software seine geistigen Eigentumsrechte verletzt, muss der Kunde AlphaPort umgehend informieren. Dies ermöglicht es AlphaPort, auf eigene Kosten gegen solche Ansprüche vorzugehen. Der Kunde muss bei der Verteidigung mitwirken, und AlphaPort behält sich das Recht vor, die Software oder Teile davon zu ersetzen, um den angeblichen Verstoß zu beheben.
Artikel 3: Lizenz
3.1 Im Rahmen dieses Lizenzvertrags gewährt AlphaPort dem Kunden ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der von AlphaPort entwickelten Software. Dies schließt alle zugehörigen Dokumentationen, Updates, neuen Versionen, Übersetzungen, Modifikationen, Änderungen, abgeleiteten Produkte oder Kopien ein, sofern der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und die Vertragsbedingungen einhält.
3.2 AlphaPort behält sich das Recht vor, technische Maßnahmen zum Schutz ihrer geistigen Eigentumsrechte zu implementieren und aufrechtzuerhalten.
Artikel 4: Backup
AlphaPort stellt sicher, dass regelmäßig ein vollständiges Systembackup der in die Software eingegebenen Daten erstellt wird. Der Kunde hat zudem die Möglichkeit, innerhalb der Software Backups zu erstellen und diese jederzeit wiederherzustellen.
Artikel 5: Gewährleistung
AlphaPort garantiert, dass die Software bei sachgemäßer Verwendung gemäß den beiliegenden Anweisungen wie in der Dokumentation beschrieben funktioniert. AlphaPort übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass die Software vollständig fehlerfrei oder ununterbrochen läuft. Etwaige Mängel werden gemäß den in Artikel 7 dieses Lizenzvertrags festgelegten Verfahren behoben. Es werden keine zusätzlichen Garantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend, von AlphaPort oder anderen Parteien gewährt, die Nutzungsrechte einräumen.
Artikel 6: Support- und Wartungsbedingungen
6.1 AlphaPort bietet dem Kunden Online-Support für die Nutzung der Software. Wir bemühen uns, Anfragen schnell und effizient zu beantworten. Sollte der Kunde Fehler oder Mängel in der Software feststellen, muss er AlphaPort umgehend informieren, damit eine Lösung gefunden werden kann.
6.2 AlphaPort wird versuchen, Unannehmlichkeiten während Wartungsarbeiten, notwendigen Updates oder Verbesserungen der Software zu minimieren. Der Kunde wird, sofern möglich, im Voraus informiert. Sollte die Software vorübergehend nicht verfügbar sein, hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung.
Artikel 7: Lizenzgebühr
Artikel 8: Preisänderungen
8.1 AlphaPort behält sich das Recht vor, die Preise für die Nutzung der Software jährlich anzupassen. Kunden werden mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich oder per E-Mail informiert.
8.2 Sollte der Kunde mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sein, kann er den Vertrag ab dem Inkrafttreten kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Benachrichtigung erfolgen. Eine Kündigung ist nicht möglich, wenn die Preiserhöhung auf eine gesetzliche Bestimmung zurückzuführen ist.
Artikel 9: Laufzeit, Kündigung und Verwaltungsgebühren
9.1 Der Lizenzvertrag gilt für ein Jahr (365 Tage) und verlängert sich automatisch um denselben Zeitraum, sofern er nicht gekündigt wird.
9.2 Die Kündigung muss am Ende des Vertrags mit einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich per E-Mail erfolgen.
9.3 Kündigt der Kunde den Vertrag oder stellt die Zahlung ein, verliert er das Recht, die Software zu nutzen.
Artikel 10: Zahlung, Verwaltungsgebühren und Inkassokosten
10.1 Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen.
10.2 Reagiert der Kunde nicht auf die Zahlungsaufforderung in der zweiten Mahnung von AlphaPort, erhält er eine letzte Mahnung, und es wird eine Verwaltungsgebühr von 45 € (ohne MwSt.) erhoben.
10.3 Im Falle verspäteter Zahlungen haftet der Kunde für den ausstehenden Betrag zuzüglich Zinsen sowie für sämtliche außergerichtliche und gerichtliche Inkassokosten, einschließlich Anwalts-, Gerichtsvollzieher- und Inkassobürokosten.
10.4 Die Zahlungsverpflichtung wird sofort fällig, wenn der Kunde Insolvenz anmeldet, einen Zahlungsaufschub beantragt, sein Vermögen gepfändet wird, verstirbt oder liquidiert wird.
10.5 Sollte der Rechnungsbetrag länger als zwei Monate unbezahlt bleiben, behält sich AlphaPort das Recht vor, den Zugang zur Software zu sperren. Das bedeutet, der Kunde kann die Software nicht mehr nutzen. AlphaPort informiert den Kunden im Voraus über die Sperrung, die aufgehoben wird, sobald alle ausstehenden Beträge beglichen sind.
Artikel 11: Vertragsbeendigung
11.1 AlphaPort behält sich das Recht vor, den Lizenzvertrag jederzeit ohne gerichtliche Schritte zu kündigen, wenn der Kunde einen Zahlungsaufschub beantragt oder Insolvenz anmeldet.
11.2 Jede Partei kann den Vertrag ganz oder teilweise durch einen eingeschriebenen Brief an die andere Partei kündigen, falls diese ihre Verpflichtungen nicht erfüllt. Dies gilt, auch wenn nach schriftlicher Mahnung keine Reaktion erfolgt. Ist die Nichterfüllung offensichtlich, ist keine Mahnung erforderlich.
Artikel 12: Folgen der Vertragsbeendigung
Wird der Lizenzvertrag gekündigt oder aufgelöst, muss der Kunde ab dem Kündigungsdatum sämtliche Rechte unverzüglich einstellen. Das bedeutet, der Kunde darf die Software nicht mehr nutzen.
Artikel 13: Pflichten des Kunden
- 13.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Software nicht missbraucht wird. Bei unbefugter Nutzung ist AlphaPort unverzüglich zu benachrichtigen.
- 13.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Auswahl und rechtzeitige Bereitstellung der notwendigen Computerhardware für die Nutzung der Software. AlphaPort haftet nicht für Schäden oder Kosten, die durch Ausfälle oder Nichtverfügbarkeit dieser Hardware entstehen.
- 13.3 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass seine Hardware ordnungsgemäß funktioniert, um die Software zu nutzen.
- 13.4 Der Kunde darf die Software nicht in einer Weise nutzen, die der Software, Dritten oder deren Verfügbarkeit schadet.
- 13.5 Der Kunde ist für die korrekte Nutzung der Software innerhalb seiner Organisation verantwortlich und muss den Anweisungen und Empfehlungen von AlphaPort folgen.
- 13.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, trägt er sämtliche daraus entstehenden Kosten.
Artikel 14: Haftung und Verjährungsfrist
14.1 AlphaPort haftet nicht für Schäden, die aus unvollständigen oder fehlerhaften Angaben des Kunden resultieren, es sei denn, AlphaPort hätte diese erkennen müssen.
14.2 AlphaPort haftet auch nicht für Schäden, die aus der Nichterfüllung dieses Vertrags oder gesetzlicher Vorgaben durch den Kunden entstehen.
14.3 Die Haftung von AlphaPort ist, selbst im Falle vorsätzlichen Handelns oder grober Fahrlässigkeit, auf die Erstattung direkter Schäden bis zur Höhe der zuletzt vom Kunden für die Software bezahlten Rechnung begrenzt.
14.4 AlphaPort haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, wie etwa Datenverlust, entgangene Umsätze oder Gewinne.
14.5 Schäden müssen innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Vorfall schriftlich gemeldet werden; Ansprüche, die nach dieser Frist geltend gemacht werden, werden nicht berücksichtigt.
14.6 AlphaPort haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Software durch Dritte entstehen.
14.7 AlphaPort haftet nicht für Schäden, die durch Ereignisse oder Umstände außerhalb ihrer Kontrolle verursacht werden, wie z. B. Unverfügbarkeit, Lieferverzögerungen, Mängel in Informationen, Produkten oder Dienstleistungen Dritter, Streiks, Arbeitskonflikte oder behördliche Entscheidungen.
14.8 Ansprüche des Kunden gegenüber AlphaPort verfallen ein (1) Jahr nach dem schadenverursachenden Ereignis.
Artikel 15: Schadensersatz
Der Kunde stellt AlphaPort von sämtlichen Schäden und Kosten frei, die aus Ansprüchen Dritter gegen AlphaPort resultieren. Dies umfasst Ansprüche, die aus der Nutzung der Software durch den Kunden oder Dritte entstehen.
Artikel 16: Vertraulichkeit
Beide Parteien garantieren, dass alle vertraulichen Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten, vertraulich bleiben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht. Vertrauliche Informationen dürfen nur zu den vorgesehenen Zwecken verwendet werden.
Artikel 17: Sonstiges
17.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine ähnliche ersetzt, die der ursprünglichen Absicht möglichst nahekommt.
17.2 Beide Parteien werden sich bemühen, Streitigkeiten aus diesem Vertrag einvernehmlich zu lösen.
17.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass dieser Vertrag bei Änderungen der geltenden Gesetze und Vorschriften angepasst wird.
17.4 Dieser Vertrag unterliegt dem niederländischen Recht.
17.5 Streitigkeiten zwischen dem Kunden und AlphaPort werden dem zuständigen Gericht im Bezirk, in dem AlphaPort ansässig ist, vorgelegt.
17.6 Eine Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA), die zusätzliche Garantien für die Datenverarbeitung und -sicherheit enthält, ist Bestandteil dieses Vertrags und als Anhang 1 beigefügt.
Anhang 1: Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA)
Diese Datenverarbeitungsvereinbarung ist Bestandteil der Vereinbarungen zwischen dem Kunden und AlphaPort B.V. AlphaPort B.V. fungiert als Auftragsverarbeiter, während der Kunde als Verantwortlicher für personenbezogene Daten handelt.
Beide Parteien werden einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet.
Erwägungen:
Der Verantwortliche verfügt über personenbezogene Daten verschiedener Kunden (im Folgenden: betroffene Personen).
Der Verantwortliche nutzt die AlphaPort BPMS-Software, die vom Auftragsverarbeiter zur Verwaltung von Geschäftsbeziehungen, Rechnungsstellung, Angeboten, Kassensystemen, Werkstattmanagement, Kundendatenbanken und Buchhaltungsexporten bereitgestellt wird.
Der Verantwortliche weist den Auftragsverarbeiter an, personenbezogene Daten innerhalb der AlphaPort Online-BPMS-Software zu verarbeiten, wobei Zweck und Mittel der Verarbeitung gemäß dem Hauptvertrag festgelegt werden.
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, die Sicherheitsanforderungen und sonstigen Aspekte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
Die Parteien möchten ihre Rechte und Pflichten in dieser Datenverarbeitungsvereinbarung gemäß Artikel 28 der DSGVO festhalten.
Anhang 1A: Kategorien personenbezogener Daten und betroffene Personen
- Name, Adresse, Stadt (NAW-Daten)
- Kontaktdaten
- Geschlecht
- IP-Adresse
- Zahlungsinformationen
- Anmeldedaten
- (potenzielle) Kunden
- Lieferanten
- Mitarbeiter
Anhang 1B: Sicherheitsmaßnahmen
- Logische Zugangskontrolle mit starken Passwörtern
- IP-Beschränkungen für den Zugriff auf Datenbanken und Dateien
- Verschlüsselung gespeicherter personenbezogener Daten
- Organisatorische Zugangskontrollmaßnahmen
- Transport Layer Security (TLS) für sichere Netzwerkverbindungen
- Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) für Mitarbeiter und Subunternehmer